Frist läuft ab
Wiesbaden, 1. Dezember 2017. Egal, ob sie ihr Auto zurückgeben wollen oder technische Probleme nach dem Softwareupdate haben: Besitzer beanstandeter Dieselfahrzeuge der Volkswagen AG sollten auf jeden Fall bis Ende 2017 ihren Rechtsschutzversicherer kontaktieren, da sonst die Verjährung der Ansprüche droht, empfiehlt das Infocenter der R+V Versicherung. Wer jetzt nicht reagiert, muss im neuen Jahr möglicherweise sogar mit einer Stilllegung seines Fahrzeugs rechnen.
„Am 31. Dezember verjähren die kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche beim betroffenen Motorentyp EA 189. Wer bereits zum Zeitpunkt der Zulassung des Fahrzeugs auf seinen Namen über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügt hat und jetzt juristische Schritte erwägt, sollte sich so schnell wie möglich bei seinem Versicherer melden“, betont Petra Schmitt-Weitzmann. Die Rechtsschutzexpertin beim R+V-Infocenter erzählt, dass die Besitzer der beanstandeten Autos ganz unterschiedliche Probleme beschäftigen: „Viele befürchten, dass sich das Softwareupdate und der zusätzliche Einbau eines Strömungsgleichrichters negativ auf die Motorleistung, den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen auswirken. Andere melden sich bei uns, weil sie seit der Nachrüstung Schwierigkeiten mit der DSG-Schaltung haben, der Motor ruckelt oder gar mitunter aussetzt.“
Welche Rechtsschutzversicherer die anfallenden Kosten für welchen Rechtsstreit übernehmen, sei branchenweit sehr unterschiedlich, sagt Schmitt-Weitzmann: „Die R+V Versicherung beispielsweise unterstützt ihre Kunden ohne Einschränkung. Dafür steht den Versicherten eigens ein Team von Spezialisten für alle Fragen zur Verfügung.“
Wenn der Rechtsschutzversicherer dem Betroffenen eine Leistung zugesagt hat, sollte dieser anschließend zügig Kontakt mit einer spezialisierten Anwaltskanzlei aufnehmen. „Die bei R+V versicherten Kunden unterstützen die Rechtsschutz-Experten auch gerne bei der Suche nach einem Anwalt“, hebt Schmitt-Weitzmann hervor. Sie erhalten unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 533-1111 weitere Informationen.“ Der Anwalt kann dann auch helfen, die Stilllegung des Dieselfahrzeugs durch die Zulassungsstelle zu verhindern.
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