THG-Minderungspotenzial nicht ausgeschöpft – auch der Flugverkehr muss einbezogen werden

Trotz der zu Jahresbeginn von 3,5 auf 4,0 Prozent angehobenen Treibhausgas(THG)-Minderungsverpflichtung und einem erneut auf knapp 15 Mio. t (Vj. 14,15 Mio. t) gestiegenen Dieselverbrauch sinkt der Verbrauch von Biodiesel weiter von 0,912 Mio. t auf 0,848 Mio.t. Zu diesem Ergebnis kommt die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) nach Auswertung der Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für den Zeitraum Januar bis Mai 2017.

Dieser Nachfragerückgang erklärt sich aus der nach Auswertung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) von 65,3 auf 71,5 Prozent gestiegenen THG-Minderung von Biodiesel. Die zeige aber auch, dass mit der aktuellen Höhe der Minderungsverpflichtung das Potenzial für die notwendige Dekarbonisierung des Kraftstoffs nicht ausgeschöpft wird, betont die UFOP. Die in Deutschland 2015 anstelle einer energetischen Quotenverpflichtung eingeführte THG-Minderungspflicht sei grundsätzlich der richtige Weg, um die Rohstoff- und Kosteneffizienz bei nachhaltig produzierten Biokraftstoffen zu steigern, und sollte deshalb EU-weit ab 2021 eingeführt werden, stellt der Verband fest. Das Klimaschutzziel im Verkehrssektor bedeutet Treibhausgasneutralität, um das 2 Grad- (besser das 1,5 Grad-) Ziel zu erreichen. Jede Option müsste genutzt werden, statt – wie dies aktuell die Fahrzeugindustrie tut – darauf zu setzen, dass synthetische Kraftstoffe aus erneuerbare Energien irgendwann zum gleichen Preis wie fossile oder heute verfügbare Biokraftstoffe produziert werden können.

Die UFOP fordert die Politik auf, jetzt zu handeln und die THG-Minderungsverpflichtung an dem in der Dieselkraftstoff-Norm vorgegebenen Beimischungsanteil von 7 Volumenprozent auszurichten. Die UFOP erinnert an dieser Stelle an die von Bundesumwelt- und Bundeslandwirtschaftsministerium initiierte Roadmap Biokraftstoffe, die 2007 als Ergebnis der Umstellung von einer steuerbegünstigten Förderung auf eine Quotenverpflichtung eingeführt und so auch umgesetzt wurde. Der Biodieselanteil von 7 Prozent am Dieselmarkt war der Mengenkompromiss, der nicht unterschritten werden sollte, um die Investitionen in die Produktionsanlagen für Biodiesel hierzulande abzusichern.

Die neue Bundesregierung müsse hier wieder ansetzen und zudem Anrechnungsoptionen für die Fahrzeughersteller schaffen, die ab 2021 den CO2-Ausstoß bei Neufahrzeugen auf 95 g CO2 senken müssen. Andernfalls drohten empfindliche Strafzahlungen in Höhe von 95 EUR je Gramm Überschreitung und Fahrzeug, die an die EU-Kommission abzuführen wären. Der aktuelle Flottendurchschnitt bei den 2016 etwa 3 Millionen neu zugelassen Fahrzeugen betrug nach Angaben das Kraftfahrtbundesamtes (KBA) 127 g CO2. Zudem müsse jetzt endlich der Flugverkehr in die THG-Minderungsverpflichtung einbezogen werden fordert die UFOP. In diesem Sektor wird zwar viel über alternative Kraftstoffe geredet, es passiert aber praktisch nichts.

Die UFOP erinnert daran, dass die Landwirtschaft in Europa und global durch strukturelle Überschüsse insbesondere bei Getreide und Pflanzenöl einem dauerhaften Preisdruck ausgesetzt ist. Für die Landwirtschaft seien auskömmliche Erzeugerpreise der wichtigste Grundpfeiler für nachhaltiges Wirtschaften und Wachstum. Wenn die Dekarbonisierung in der übrigen Wirtschaft zur Förderung der stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe praktisch nicht vorankomme, dann müsse dieses Rohstoffpotenzial zunächst für die Dekarbonisierung des Verkehrs genutzt werden. Denn es wachse jedes Jahr eine neue Ernte heran, bekräftigt die UFOP ihre Vorschläge und verweist auf den kürzlich veröffentlichen „UFOP-Versorgungsbericht 2016/2017“ ( www.ufop.de).

Keywords:Biodiesel, Kraftstoff, Treibhausgas, Umwelt, Kraftstoff, Verkehr, Flugverkehr

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