Rechte nach dem Stichtag 09/2015 geltend machen!

Der Skandal weitet sich weiter aus!!!

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Das Landgericht Stuttgart (AZ: 23 O 265/18) hat vor kurzem entschieden, dass auch dann die Voraussetzungen einer Schädigung vorliegen, auch wenn der Hersteller vor Abschluss eines Kaufvertrages eine Mitteilung veröffentlichte. Hierdurch kann nicht angenommen werden, dass diese Mitteilung jedem Käufer bekannt ist. Lediglich in den Fällen, in denen der Hersteller oder der Händler den jeweiligen Käufer vor Abschluss des jeweiligen Kaufvertrages darüber informiert, dass das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist und sich der Käufer in Kenntnis dieser Umstände zum Kauf des Pkw entscheidet, kann der Anspruch ausgeschlossen sein.

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Haben Sie festgestellt, ob Ihr Auto mehr Kraftstoff verbraucht, als angegeben und sind somit vom Kraftstoffmehrverbrauch-Skandal betroffen, können Sie Ihre Ansprüche auch bei www.diesel-auto-opfer.de überprüfen lassen.

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