R+V24: Führerscheinwissen im Test
Wiesbaden, 2. November 2017. Dürfen Autofahrer mit unverminderter Geschwindigkeit vorbeifahren, wenn ein Bus mit Warnblinklicht an einer Haltestelle hält? 89 Prozent der deutschen Autofahrer wissen, was zu tun ist: Überholen ja, aber auf die Bremse treten. Das zeigt eine aktuelle Studie des Kfz-Direktversicherers R+V24. „Hält ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinker an einer Haltestelle, dürfen Autofahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren“, sagt Anka Jost, Kfz-Expertin der R+V24 Direktversicherung. „Ist der Bus mit Warnblinker dabei noch in Bewegung, darf auf keinen Fall überholt werden.“
Die Straßenverkehrsregel betrifft auch den Gegenverkehr: Steht der Bus mit Warnblinklicht an einer Haltestelle oder Busbucht, dürfen auch die Autofahrer auf der gegenüberliegenden Straßenseite nur mit maximal 7 km/h, also Schrittgeschwindigkeit, weiterfahren. Einzige Ausnahme: Zwei baulich voneinander getrennte Fahrbahnen.
„Busfahrer setzen an solchen Haltestellen den Warnblinker, um die Fahrgäste zu schützen. Denn gerade für aussteigende Fahrgäste, insbesondere Kinder, die schnell die Fahrbahn überqueren wollen oder Fahrgäste, die zum Bus rennen, besteht ein erhöhtes Risiko“, erklärt Anka Jost. Doch auch wenn die Warnblinklichter ausgeschaltet sind, geht Sicherheit vor: Autofahrer müssen dann mit erhöhter Vorsicht und in Bremsbereitschaft vorbeifahren. Schrittgeschwindigkeit ist nicht notwendig. „Dennoch müssen Autofahrer darauf achten, dass sie keine aus- und einsteigenden Fahrgäste behindern oder gefährden. Falls nötig, muss das Auto warten“, sagt die Kfz-Expertin.
Die Regeln kurz zusammengefasst:
– Fährt ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinker die Haltestelle an, gilt absolutes Überholverbot.
– Steht ein Bus mit Warnblinker an der Haltestelle, dürfen Fahrzeuge aus beiden Richtungen nur mit Schrittgeschwindigkeit von max. 7 km/h vorbeifahren.
– Setzt der Bus nur den rechten oder gar keinen Blinker an einer Haltestelle, darf mit erhöhter Vorsicht und Bremsbereitschaft vorbeigefahren werden.
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