R+V-Infocenter: Arbeitgeber haben allgemeine Verkehrssicherungspflicht – haften aber nicht in jedem Fall
Wiesbaden, 27. Januar 2017. Im Winter ist der Weg zum Arbeitsplatz oft eine gefährliche Rutschpartie. Auch auf dem Firmengelände ist das Fahren und Parken bei Eis und Schnee mitunter riskant. Anders als öffentliche Straßen ist der Parkplatz jedoch privates Gelände. „Wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Parkraum auf dem firmeneigenen Grundstück zur Verfügung stellt, muss er auch dafür sorgen, dass die Fläche verkehrssicher ist“, sagt Heike Dettler, Haftpflicht-Expertin beim Infocenter der R+V Versicherung. Allerdings ist der Arbeitgeber bei einem Unfall nicht zwingend in der Verantwortung.
Der Parkplatzeigentümer, entweder das Unternehmen selbst oder ein Vermieter, muss beispielsweise für ausreichende Beleuchtung sorgen, Schlaglöcher ausbessern, umsturzgefährdete Bäume beseitigen – und das Gelände von Eis und Schnee befreien. „Kommt die Firma oder der Vermieter der Fläche ihren Pflichten nicht nach, haften sie unter Umständen bei einem Unfall“, so Dettler. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede einzelne Parkbucht verkehrssicher sein muss, ergänzt die R+V-Expertin: „Es ist nicht zumutbar, dass alle Parkplätze dauerhaft von Eis und Schnee befreit sind.“ Der Autofahrer muss das Gelände jedoch gefahrlos erreichen und verlassen können. Allerdings ist er selbst ebenfalls in der Pflicht: Im Winter muss er mit Glätte rechnen – auch ohne, dass der Arbeitgeber ein entsprechendes Hinweisschild aufstellt.
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