Gut durch den morgendlichen Berufsverkehr kommen und den Staus entgehen, das wünschen sich viele Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit. Die Bundesregierung zielt ebenfalls darauf ab, Verkehrsinfarkte in deutschen Städten zu verhindern und umweltfreundliche Fortbewegungsarten zu fördern. Daher hat sie den steuerlichen Anreiz für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs wieder eingeführt.
Fahrkarten und ÖFA-Zuschüsse wieder gefördert
Stellt der Chef seinem Mitarbeiter kostenlos ein Monats- oder Jahresticket für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs zur Verfügung, so muss der geldwerte Vorteil für diesen Sachbezug vom Arbeitnehmer ab 2019 nicht mehr versteuert werden. „Die unbegrenzte private Nutzung des Jobtickets im Nahverkehr ist inbegriffen“, erklärt Mark Weidinger, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. (Lohi). Auch finanzielle Zuschüsse des Arbeitgebers für die Kosten von Fahrkarten für Bus und Bahn wurden Anfang des Jahres erneut von der Besteuerung und Sozialabgabenpflicht befreit.
Bonus muss zum Gehalt erfolgen
Der Steuervorteil für Bus und Bahn gilt jedoch nicht, wenn der Chef vom Gehalt des Mitarbeiters etwas abzweigt und die Fahrkarte oder den Zuschuss zu den Ticketkosten in Form einer Entgeltumwandlung gewährt. „Der Ticket-Bonus muss unbedingt zusätzlich zum vereinbarten Gehalt erfolgen“, so der Steuerexperte der Lohi. Flüge und Taxifahrten sind von der Neuregelung nicht betroffen, da diese nicht zu den üblichen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs zählen, um von zu Hause in die Arbeit zu pendeln.
Freigrenze für Sachbezüge wird nicht belastet
Einziger Nachteil ist, dass beide Formen des Bonus auf die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers angerechnet werden. Somit reduziert sich dieser Steuervorteil. „Dennoch fährt der Arbeitnehmer mit dieser Gesetzesänderung besser“, resümiert Mark Weidinger. Bis Ende 2018 wurden Zuschüsse oder Sachbezüge für Job-Tickets nämlich als normaler Arbeitslohn angesehen und besteuert. Auch die monatliche 44-Euro-Freigrenze, die für steuerfreie Sachbezüge vom Arbeitgeber gilt, wird jetzt durch das Jobticket nicht mehr belastet und steht in vollem Umfang für weitere Boni des Chefs zur Verfügung.
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