Park & Control GmbH überwacht Parkplätze auf Privatgelände

Stuttgart, 27. März 2017 – Das Problem ist im Einzelhandel hinlänglich bekannt: Oft blockieren sogenannte Fremdparker die Kundenparkplätze. Der Umsatz leidet, weil die Kundschaft keine Stellplätze mehr findet. Abhilfe schafft hier eine Parkscheibenregelung, die natürlich überwacht werden muss. Die Park & Control GmbH (PAC) bietet diese Dienstleistung seit über sechs Jahren auf inzwischen 450 Parkplätzen an. Wer sich nicht an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hält, bekommt von Park & Control-Mitarbeitern eine Vertragsstrafe ausgestellt und an die Windschutzscheibe geheftet.

Bis zu 5 Prozent mehr Umsatz

Der Umsatzverlust liegt pro Kunde, der keinen Parkplatz findet, bei geschätzten 30 bis 40 Euro. Die positiven Effekte der Kontrollen sind für den Einzelhandel in vielen Fällen messbar. Der Umsatz steigt um bis zu 5 Prozent.

Die Kundschaft sieht die Überwachung nach den Erfahrungen von Park&Control Control-Mitarbeitern meist positiv. Beschwerden kommen in aller Regel nur von Fahrern, die den Parkplatz unerlaubt als Dauerparkplatz nutzen. Eine gut sichtbare Beschilderung mit einer klaren Darstellung der Parkierungsregeln und dienstleistungsorientierte Kontrolleure tragen viel zur Akzeptanz der Überwachung der Parkplätze bei. Zudem hilft eine Storno-Regelung für den Fall, dass ein Kunde vergessen hat, seine Parkscheibe auszulegen: An der Kasse liegen Stornierungsformulare bereit, die der Kunde nach Vorlage seines Kassenzettels ausgehändigt bekommt.

Rechtlich geprüft

Die maximale Parkdauer mit Parkscheibe beträgt zwei Stunden. Das Verfahren ist rechtlich geprüft und hat sich über die Jahre bewährt. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden die sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die gut sichtbar auf großen Tafeln am Parkplatz ausgeschildert werden. Die Höhe der Vertragsstrafe von 30,- Euro übersteigt die Strafe im öffentlichen Straßenraum, ist auf Privatgelände jedoch üblich und auch von Verbraucherzentralen für zulässig befunden. Die Summe ergibt sich aus den Kosten für die Bearbeitung, die von Park & Control voll auf die Vertragsstrafe umgelegt werden müssen.

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