ARAG Experten geben Tipps, wie man auch auf die Schnelle Ersatz bekommt.

Viele Reisedokumente führen ein Schattendasein, solange sie nicht gebraucht werden. Ganz unten in der Schublade oder in der Reisetasche vom letzten Urlaub. Zerknickt, zerrissen, zerschlissen! Oder noch schlimmer – der Pass ist abgelaufen und keiner hat es bemerkt. Aber keine Panik: Auch in der buchsäblich letzten Minute gibt es in den meisten Fällen eine Rettung. Die ARAG Experten verraten, wo und wie.

Reisepass zerschlissen
Ein Reisepass verliert erst seine Gültigkeit, wenn wesentliche Daten und somit die Identität des Ausweisträgers nicht mehr festzustellen sind. Dazu zählen: Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort, Passnummer und auch das Lichtbild. Solange diese Einträge alle noch lesbar sind, kann man das ramponierte Dokument auch provisorisch mit ein paar Streifen Klebeband vor dem finalen Zerfall bewahren. Dies gilt allerdings nur für Deutschland. Ob die Einreisebehörde eines anderen Landes einen reparierten Pass allerdings akzeptiert, können die ARAG Experten nicht pauschal sagen und raten in Zweifelsfällen zu Ersatzdokumenten.

Innerhalb der EU reisen
Wer innerhalb der Europäischen Union reist, benötigt lediglich einen Personalausweis. Ist auch der abgelaufen, kann das Einwohnermeldeamt am Wohnort in der Regel einen vorläufigen Personalausweis ausstellen, den man sofort mitnehmen kann. Dieses Dokument ist drei Monate gültig. Für die Beantragung werden lediglich ein biometrisches Passbild und ein alter Ausweis benötigt. Diese Regelung gilt sogar für die meisten europäischen Überseegebiete wie z.B. Gibraltar, die Isle of Man, Martinique oder La Reunion. Auch für die spanischen Enklaven in Marokko, Ceuta und Melilla genügt der Personalausweis zur Einreise.

Außerhalb der EU – der Express-Reisepass
Hier hilft kein Personalausweis, sondern nur ein Reisepass. Aber auch wenn der abgelaufen oder nicht auffindbar ist, gibt es schnelle Hilfe. Wer noch etwa drei oder vier Werktage Zeit hat, bis die Reise losgeht, kann einen Express-Reisepass beantragen. Wie der normal ausgestellte Reisepass ist auch der Express-Reisepass zehn Jahre gültig. Für die Ausstellung fallen die normalen Reisepass-Gebühren von 60 Euro bzw. für unter 24-Jährige von 37,50 Euro an. Die Gebühr verdoppelt sich, wenn der Pass am Zweiwohnsitz ausgestellt wird. Dazu kommt noch ein Expressaufschlag von 32 Euro. Benötigt werden auch hier ein aktuelles biometrisches Passbild und ein Ausweis. Das können der Personalausweis oder der abgelaufene Reisepass sein.

Außerhalb der EU – der vorläufige Reisepass
Wer am Tag der Abreise bemerkt, dass der Pass ungültig ist, aber noch die Möglichkeit hat, zum Amt in seiner Gemeinde zu gehen, kann sich dort einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen. Der gilt nur für ein Jahr und kostet 26 Euro. Auch hierfür wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild sowie ein Ausweisdokument benötigt. Allerdings ist dies ein absolutes Notdokument, was nicht in allen Ländern anerkannt wird. So kann man laut ARAG Experten damit nicht in die USA einreisen. Denn anders als der normale rote Reisepass enthält der vorläufige grüne Pass keinen elektronischen Chip, der Foto und Fingerabdrücke speichert. Genau der wird jedoch von den USA verlangt, wenn man von der Möglichkeit der visafreien Einreise – dem „Visa Waiver Program“ – Gebrauch machen will. Wer also in die USA möchte, benötigt mindestens einen Express-Reisepass, der mit dem Speicherchip ausgerüstet ist. Zudem raten die ARAG Experten, ein Flugticket oder eine Buchungsbestätigung mit zur ausstellenden Behörde zu nehmen, da man für einen vorläufigen Reiseausweis die Dringlichkeit glaubhaft darlegen muss.

Last-Minute-Pass
Die Bundespolizei hilft in allerletzter Minute und stellt kurzfristig einen sogenannten Reiseausweis als Passersatz aus. Dienststellen findet man beispielsweise an den Flughäfen Frankfurt, Nürnberg und München sowie an den Grenzen. Als Nachweis dient ein abgelaufenes Reisedokument – egal, ob Personalausweis, Reisepass oder vorläufiger Reisepass – oder ein Führerschein mit Foto. Dieses Dokument kostet acht Euro und gilt nur für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens jedoch für einen Monat. Neben den EU-Mitgliedsstaaten erkennen übrigens auch einige andere Länder wie z.B. Norwegen, die Schweiz oder Monaco den Reiseausweis für die Einreise zu touristischen Zwecken an. In die Türkei hingegen kann man damit nicht einreisen. Wer die Möglichkeit hat, kann den Reiseausweis vorher online über die Homepage der Bundespolizei beantragen und am Flughafen oder einer der anderen hinterlegten Dienststellen abholen.

Heimreise ohne Pass?
Sollte der Reisepass im Ausland verloren gehen oder gestohlen werden, raten die ARAG Experten, das nächste Meldebüro oder eine deutsche Auslandsvertretung aufzusuchen, um dort den Verlust oder Diebstahl anzuzeigen. Gleichzeitig kann dort ein Reiseausweis oder vorläufiger Reisepass beantragt werden. Um sich auszuweisen, benötigt man in der Regel einen Personalausweis, Führerschein oder eine Kopie des verlorenen bzw. gestohlenen Reisepasses. Sollte keines dieser Dokumente vorhanden sein, benötigt man gute Nerven und Zeit. Denn dann wird das heimische Amt kontaktiert, was einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Dann wird von der ausländischen Behörde ein Reiseausweis ausgestellt, der ausschließlich für die Rückreise nach Deutschland gültig ist. Die ARAG Experten raten in diesem Fall dazu, gleichzeitig ein Ausreisevisum zu beantragen. Denn in der Regel wollen die Grenzbeamten bei der Ausreise auch einen Einreisestempel sehen. Und da dies ja mit einem abhanden gekommenen Reisepass nicht mehr möglich ist, hilft ein Ausreisevisum, das Land zu verlassen.

Wenn der Pass auf dem Postweg verloren geht
Wichtige Dokumente verschickt man in der Regel per Einschreiben, denn damit hat man neben einem sicheren Versand auch den Nachweis der Zustellung. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass ein Einschreiben keine Garantie dafür ist, dass die Post ankommt. Geht ein Einschreiben verloren, zahlt die Post maximal 25 Euro Entschädigung. Geht dabei ein sehnlich erwarteter Reisepass verloren, ist dies ein Folgeschaden, den die Post nicht verantworten muss. Besser ist dann der Versand als Wertsendung. Hier beträgt die Haftungshöhe bis zu 500 Euro, so dass die Kosten selbst für einen Express-Pass gedeckt wären.

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