Stichtag: 1. März – Versicherungsschutz nur mit gültigem schwarzen Kennzeichen

Dieses Jahr ist Schwarz die Farbe des Jahres. Ab dem 1. März müssen alle Kleinkrafträder statt einem grünen ein schwarzes Versicherungskennzeichen tragen. Ein korrektes Kennzeichen ist wichtig, denn ohne erlischt der Versicherungsschutz und man macht sich strafbar. Wo es die Kennzeichen gibt? Direkt bei der Versicherung.

Die kleinen Verwandten der Motorräder sind nicht nur überdurchschnittlich oft in Unfälle verwickelt, sie werden auch überdurchschnittlich oft gestohlen. Beides zeigt: Ein umfassender Versicherungsschutz ist nötig. Dies gilt insbesondere bei Personenschäden. Wird beispielsweise ein gut verdienender, junger Familienvater bei einem Verkehrsunfall durch den Rollerfahrer unschuldig schwer verletzt und behält bleibende Schäden zurück, sind Entschädigungen in Millionenhöhe durchaus realistisch. Im Bereich der Kleinkrafträder bietet die HUK-COBURG eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit 100 Millionen Euro Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab 39 Euro und die Teilkasko-Versicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung ab 28 Euro an.

Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und Roller oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren. Weniger bekannt ist laut der HUK-COBURG, dass es Pedelecs gibt, die ein Versicherungskennzeichen tragen müssen: Die sogenannten S-Pedelecs. Bei diesen schnellen Pedelecs wird die Motorunterstützung erst bei einer Geschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde abgeschaltet und die Leistung des Motors liegt bei 500 Watt.

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