Wiesbaden, 29. Juni 2017. Der Kofferraum ist aufgebrochen – das teure Skateboard weg. Bei einem Diebstahl aus dem Wagen ist der Ärger groß. Ab dem Versicherungsbeginn 1. August 2017 können sich Autofahrer mit dem neuen Premium-Tarif des Kfz-Direktversicherers R+V24 davor schützen. „Der neue Premium-Tarif bietet in der Kfz-Kasko-Versicherung eine Mitversicherung von Gegenständen des persönlichen Gebrauchs, die sich im Auto befinden“, sagt Sina Schmitt, Kfz-Expertin der R+V24 Direktversicherung. „So ist zum Beispiel Sportequipment, das im Kofferraum verschlossen war, bis zu 500 Euro versichert.“ Ebenfalls neu inbegriffen: Eine Kaufwertentschädigung für Gebrauchtwagen, eine erweiterte Neuwertenschädigung sowie weitere Zusatzleistungen.
Mit dem neuen Premium-Tarif können sich Autofahrer schützen, wenn beispielsweise Reisegepäck aus dem verschlossenen Kofferraum gestohlen wird – und das schon mit der Kfz-Teilkasko-Versicherung. „Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass der Versicherte nicht grob fahrlässig gehandelt hat“, sagt Sina Schmitt. „Das wäre beispielsweise der Fall, wenn die Handtasche während eines längeren Einkaufs offensichtlich auf dem Beifahrersitz liegen gelassen wird. Sofern also ein Schaden durch eine versicherte Gefahr entsteht, sind Gegenstände bis zu 500 Euro versichert.“
Kaufwertentschädigung bei Totalschaden und Verlust
Sicherheit für Gebrauchtwagen: Eine Kaufwertentschädigung bei Totalschaden ist im neuen Premium-Tarif ebenfalls inbegriffen. „Hat der Autobesitzer einen Gebrauchtwagen gekauft und das Fahrzeug erleidet in den 18 Monaten einen Totalschaden, erstattet die R+V24 trotzdem noch den Kaufwert des Wagens – und zwar zum Datum der erstmaligen Zulassung auf den Versicherten. Und das, obwohl der Wagen mit jedem gefahrenen Kilometer einen Wertverlust erlitten hat“, erklärt die Kfz-Expertin. Wird der Gebrauchtwagen innerhalb von zwölf Monaten nach erstmaliger Zulassung auf den Versicherten gestohlen, sind Kunden mit der Kaufwertentschädigung des neuen Tarifangebotes ebenfalls abgesichert.
Auch der Zeitraum für die Neupreisentschädigung für Neuwagen wird im Premium-Tarif verlängert. Dieser beträgt 24 Monate bei Totalschaden nach Erstzulassung. Bei Diebstahl sind es 18 Monate. Der neue Premium-Tarif enthält zudem noch weitere Leistungserweiterungen, wie z. B. die Entschädigung von Tierbiss-Schäden bis 5.000 Euro.
Autofahrer finden auf www.rv24.de alle Informationen zum neuen Premium-Tarif und können ihre Kfz-Versicherung bequem online berechnen und abschließen.
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