Wie sich „Open-Air“-Fahrer vor Vandalismus und Diebstahl schützen können

Die Cabrio-Saison ist in vollem Gange: Bei sommerlichen Temperaturen bieten „Open-Air“-Fahrten einen Platz an der Sonne und eine erfrischende Brise. Doch ein offenes Verdeck oder ein Stoffdach ist auch für Langfinger attraktiv. Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO, informiert Cabrio-Besitzer über geeignete Vorsichtsmaßnahmen und den passenden Versicherungsschutz.

Mit offenem Verdeck über Landstraßen brausen, nur den Himmel über dem Kopf und die Sonne genießen: Für viele ist eine Fahrt mit dem Cabrio der Inbegriff von Freiheit. Leider lockt ein offenes oder ein Stoffverdeck aber auch Langfinger an, sowohl das Einbruch- als auch das Diebstahlrisiko sind sehr hoch. Daher rät Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO: „Immer das Verdeck schließen, wenn das Auto längere Zeit unbeaufsichtigt ist. Und möglichst nichts sichtbar im Fahrzeug liegen lassen. Das kann Diebe verleiten, das Auto aufzubrechen, selbst wenn die Sachen nicht wertvoll sind. Denn von außen ist oft nicht erkennbar, wie hochwertig beispielsweise eine Lederjacke ist oder ob die Handtasche auf dem Beifahrersitz einen Geldbeutel enthält.“ Wenn das Verdeck für einen kurzen Einkauf beim Bäcker offen bleibt, sollten die Fenster oben, die Türen geschlossen sowie die Lenkradsperre eingerastet sein. Zudem empfiehlt es sich, das Cabrio wenn möglich auf einem belebten, gut einsehbaren Parkplatz abzustellen. Ist es mit einer Diebstahlwarnanlage ausgestattet, sollten Fahrzeugbesitzer daran denken, diese in Betrieb zu nehmen. Und weil neue Technik auch Diebe erfinderisch macht: Funktioniert die Verriegelung mittels Funksignal, ist darauf zu achten, dass ein optisches Signal, beispielsweise ein Blinken, das Verriegeln bestätigt. Denn manche Diebe setzen sogenannte Funkblocker ein, die das Funksignal des Schlüssels stören – und das Fahrzeug bleibt unverschlossen.

Versicherungsschutz für Cabrios

Ob Familien-Van, Sportwagen oder Cabrio: Wer in Deutschland ein Fahrzeug zulässt, ist zunächst einmal gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese kommt für Personen-, Vermögens- oder Sachschäden der Unfallgegner auf, die der Fahrer verursacht hat. Nimmt beispielsweise ein Cabrio-Fahrer einem anderen Fahrzeug die Vorfahrt, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung sowohl die Schäden am Auto als auch die Kosten für eine eventuelle ärztliche Behandlung des Unfallgegners. Ergänzend können Autofahrer eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Erstere übernimmt die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug – beispielsweise durch Diebstahl fest verbauter Teile wie dem Autoradio oder auch des kompletten Autos. Darüber hinaus kommt sie für Schäden durch Naturgewalten wie Sturm oder Hagel auf – wichtig, wenn ein plötzliches Sommergewitter den Cabrio-Fahrer überrascht. Auch im Falle eines Marderbisses oder bei einem Zusammenstoß mit Wildtieren springt sie ein. Zusätzlich zu den Leistungen der Teilkasko übernimmt die Vollkaskoversicherung die Reparaturkosten für Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, auch wenn der Cabrio-Fahrer selbst der Verursacher ist. Zudem kommt sie für Schäden durch Vandalismus auf. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Kriminelle mutwillig das Cabrio-Stoffdach aufschlitzen. Besonders bei neueren Autos ist eine Vollkaskoversicherung empfehlenswert – bei Leasing-Fahrzeugen ist sie sogar meist verpflichtend. Was viele nicht wissen: „Mit einem hohen Schadenfreiheitsrabatt kann die Vollkaskoversicherung sogar günstiger sein als die Teilkaskoversicherung“, so der Kfz-Experte. Bei der Teilkaskoversicherung gibt es diesen Rabatt nicht, da der Versicherungsschutz Risiken beinhaltet, die der Fahrer nicht beeinflussen kann.

Vorteile eines Saisonkennzeichens

Viele Cabrio-Fahrer nutzen ihr Auto nur während der Frühlings- und Sommermonate. Wer einen ganzjährigen Versicherungsschutz haben und gleichzeitig sparen möchte, kann bei der örtlichen Zulassungsstelle ein sogenanntes Saisonkennzeichen beantragen. Eine Saison dauert mindestens zwei, maximal elf Monate. Für den Versicherungsschutz bedeutet das: Das Cabrio genießt während der Saison, zum Beispiel von April bis Oktober, den vollumfänglichen Versicherungsschutz. Im November, also nach der Saison, geht der Schutz in eine beitragsfreie Ruheversicherung über. Hat der Besitzer eine Kaskoversicherung abgeschlossen, gilt während der Ruheversicherung Teilkaskoversicherungsschutz, beispielsweise für Diebstahlschäden. Voraussetzung: Das Fahrzeug ist in einer Garage oder etwa einem abgeschlossenen Hofraum untergebracht. Außerhalb dieser Räumlichkeiten dürfen Cabrio-Besitzer das Fahrzeug nicht benutzen. Wichtig zu wissen: Entscheidet sich der Cabrio-Fahrer für ein Saisonkennzeichen von mindestens sechs Monaten und bleibt in dieser Zeit schadensfrei, stuft ihn der Versicherer im nächsten Versicherungsjahr in eine höhere Schadenfreiheitsklasse ein – damit sinkt der Versicherungsbeitrag.

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 4.891

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