Gut beraten von den Experten der ERGO Group
Brigitte H. aus Neustadt:
Mein Sohn ist 16 Jahre alt und hat einen Führerschein der Klasse AM. Er will seinen Motorroller tunen, um schneller fahren zu können. Ist das erlaubt?
Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Ein Führerschein der Klasse AM erlaubt das Fahren von Kleinkrafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer Leistung von 4 KW bei Elektromotoren. Leistungsstärkere Fahrzeuge sind nicht drin. Wer seinen Roller so umbaut, dass er schneller fährt, als es der Führerschein erlaubt, begeht eine Straftat – das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Darauf stehen nach § 21 Straßenverkehrsgesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Wichtig: Veränderungen wie das Entfernen der elektronischen Drosselung an einem Roller können sogar zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Für das Fahren ohne Betriebserlaubnis droht ein Bußgeld von 50 Euro. Bei Gefährdung der Verkehrssicherheit etwa durch ein für die Motorleistung zu schwaches Bremssystem sind es 90 Euro und ein Punkt. Kommt es zu einem Unfall, ist der Versicherungsschutz in Gefahr. Die Haftpflichtversicherung des Halters wird zwar den Schaden des Unfallgegners zahlen. Doch sie kann den Halter für einen Teil des Schadens in Regress nehmen.
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