Bereits im letzten Jahr hat LTA bei den Versicherungsfällen für den Reiserücktritt auch die Erkrankung von Hunden eingeführt.
Zum Jahreswechsel wurde der Umfang des Schutzes noch erweitert und er gilt jetzt sogar dann, wenn der Vierbeiner vorher nicht zur Reise angemeldet war.
Sonnencreme, Stadtplan, Kamera, Reiserücktrittsschutz – an alles wird beim lang geplanten und herbeigesehnten Urlaub gedacht. Umso ärgerlicher, wenn die Reise wegen Krankheit dann doch nicht angetreten werden kann und tatsächlich der Versicherungsschutz für den Reiserücktritt in Anspruch genommen werden muss. Was jedoch, wenn nicht der Versicherungsnehmer, sondern dessen Hund so schwer erkrankt, dass der Urlaubsantritt nicht möglich ist? Die Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH (LTA) bietet Hundebesitzern spezielle Versicherungsangebote, die genau diesen Fall abdecken.
+++ Versicherungsschutz auch ohne vorherige Anmeldung des Hundes +++
Falls der Hund vor Reiseantritt schwer erkrankt oder eine schwere Unfallverletzung erleidet, greift schon seit dem letzten Jahr der Versicherungsschutz zum Reiserücktritt der LTA. Diese Regelung wurde jetzt erweitert und gilt nun sogar ohne die Voraussetzung, dass der Vierbeiner mitreisen sollte und zur Reise angemeldet war. Die neue Regelung zum Reiserücktrittsschutz greift somit auch, wenn vorher nicht feststand, dass der Hund mit auf die Reise kommen sollte und deshalb zunächst nicht mit zum Urlaub angemeldet wurde.
Herrchen und Frauchen können bei den Reiseschutzpaketen der LTA für den Urlaub mit Hund aus einem umfangreichen Angebot auswählen und sind nun Dank der Erweiterung der „Hunde-Klausel“ vor allen Eventualitäten geschützt.
Weitere Informationen: http://www.lta-reiseschutz.de
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