ARAG Experten über Urlaubsglück und Reiseschnäppchen in letzter Minute
Die Reisewelle rollt wieder. Reisewillige – auch Kurzentschlossene – versucht die Tourismusbranche nun wieder vermehrt mit Last-Minute-Reisen zu ködern. Urlauber hoffen hier, Schnäppchen machen zu können, denn gemeinhin geht man davon aus, dass Reisen „in allerletzter Sekunde“ günstiger sind als langfristig im Voraus gebuchte. Doch nicht hinter jedem Last-Minute-Angebot steckt auch ein wirklicher Preisvorteil. ARAG Experten berichten über Tücken des „schnellen Glücks“.
Auch bei Schnäppchen Preise vergleichen
Last-Minute-Angebote zeichnen sich vor allen Dingen durch zwei Merkmale aus: Die Reise kann erstens erst unmittelbar vor Reisebeginn gebucht werden – oft nur zwei Wochen im Voraus – und ist dadurch zweitens günstiger als ein vergleichbares Angebot. Reisewillige auf der ganzen Welt spekulieren auf diesen Preisnachlass und schlagen, wenn sich die Gelegenheit bietet, oft unbedacht zu. Dabei gilt gerade bei Last-Minute-Angeboten, dass ein Preisvergleich viel Geld sparen kann. Die endgültige Buchung will also auch auf den letzten Drücker gut überlegt sein; am besten mehrere Angebote verschiedener Anbieter von der Wunschreise einholen.
Etikettenschwindel auf die Schnelle
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass Reiseanbieter verstärkt dazu übergegangen sind, gängige Katalogangebote als Last-Minute-Schnäppchen zu verkaufen. Am ursprünglichen Preis der Reise ändert sich nichts, lediglich die Frist bis zum Antritt der Reise verkürzt sich drastisch. Verbraucherschützer raten deswegen eindringlich zur Prüfung des Last-Minute-Angebots. Ein Vergleich zum Originalpreis der Reise gibt Auskunft darüber, ob das Schnäppchen auch wirklich ein solches ist. Generell dürfen als „Last Minute“ nur die Angebote bezeichnet werden, die nicht länger als 14 Tage vor Reisebeginn gebucht werden können und günstiger sind als das reguläre Angebot. Alles andere ist Etikettenschwindel.
Sicherungsschein: Auch bei Schnäppchen ein Muss!
Zudem sollten Reisende auf die Versicherung gegen Veranstalterpleiten achten, die auch bei Last-Minute-Reisen durch den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein nachgewiesen werden muss. Erst wenn dieser ausgehändigt wird, kann gefahrlos bezahlt werden. Auch die Bitte um eine ausführliche Angebotsbeschreibung kann vor Reue schützen. Denn nur so kann man am Urlaubsort wirklich beurteilen, ob alle versprochenen Leistungen auch erbracht werden und sich gegebenenfalls beschweren. Damit man der Last-Minute-Falle entgeht, raten ARAG Experten also zur eingehenden Prüfung des Reiseangebots.
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