– Füße bei Verletzungen am Arbeitsplatz an zweiter Stelle
– Hohe Akzeptanz von Sicherheitsschuhen
– Arbeitgeber müssen Sicherheitsschuhe stellen
Dass die Mitarbeiter in der Werkstatt nicht ohne Sicherheitsschuhe unterwegs sein sollten, stellen die wenigsten in Frage. Nicht jedem ist jedoch bewusst, dass nach den Händen tatsächlich die Füße bei den Verletzungen am Arbeitsplatz an zweiter Stelle stehen. So ist der Sicherheitsschuh einer der wichtigsten Ausrüstungsgegenstände am Arbeitsplatz Kfz-Werkstatt. Sowohl von herabfallenden Gegenständen als auch vom oftmals rutschigen Boden gehen mehr Gefahren aus als man denkt. Die Arbeitsschutzexperten von Partslife beraten Kfz-Profis bei allem rund um das komplexe Thema Arbeitssicherheit. Das beinhaltet nicht nur die richtige Ausrüstung, sondern auch die rechtlichen Aspekte des Arbeitsschutzes.
„Wer welche Sicherheitsschuhe zu tragen hat, regelt normalerweise die Gefährdungsbeurteilung“, erklärt Alexander Granzin, Projektmanager bei Partslife. „Darin steht zum Beispiel, ob die Schutzklasse S1 ausreicht, oder ob es ein Schuh der Schutzklassen S2 oder S3 sein muss. In der Werkstatt ist es meistens die Klasse S2.“ Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Mitarbeitern die erforderlichen Schuhe zu finanzieren. Das sieht die Arbeitsschutzverordnung genau so vor.
Sicherheitsschuhe schützen in der Kfz-Werkstatt
Gefahren für die Füße gibt es am Arbeitsplatz Werkstatt reichlich. Herabfallendes Werkzeug kann im schlimmsten Fall Zehen abtrennen, schwere Teile die Füße zerquetschen. Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen schützen die Füße wirksam vor diesen Einwirkungen. Inzwischen sind sie optisch und auch vom Tragekomfort von „normalen“ Schuhen nicht mehr zu unterscheiden. So gibt es sie im Turnschuh- oder Business-Design.
Hohe Akzeptanz von Sicherheitsschuhen
Obwohl Sicherheitsschuhe inzwischen weit verbreitet sind, stehen Knöchel und Füße bei den meldepflichtigen Unfällen auf dem zweiten Platz. Nur die Hände werden noch häufiger verletzt. Zum Glück ist die Akzeptanz von Sicherheitsschuhen bei den meisten Mitarbeitern hoch. Das liegt auch daran, dass diese Schuhe inzwischen genauso bequem sind wie andere Schuhe auch. Außerdem kann sich wohl jeder Mitarbeiter gut vorstellen, was ihm im Falle eines Unfalls so drohen könnte.
Welcher Sicherheitsschuh kann was?
Eine Norm mit dem Namen EN 345 regelt die Kategorien von Sicherheitsschuhen. S1-Schuhe sind für Bereiche vorgesehen, in denen es eher trocken ist. Die Anforderungen an diese Klasse sind ein geschlossener Fersenbereich, der auch Energie aufnehmen kann. Außerdem müssen sie antistatisch sein. Sicherheitsschuhe der Klasse S2 sind für den Einsatz in Umgebungen gedacht, in denen auch Nässe auf die Füße einwirken könnte. Sie dürfen weder Wasser aufnehmen noch Nässe durchlassen und müssen darüber hinaus die Anforderungen der Klasse S1 erfüllen. Die Schuhe der Klasse S3 bieten noch höheren Schutz. Sie sind für Arbeitsplätze gedacht, an denen auch spitze und scharfe Gegenstände in die Sohle eindringen könnte. Folglich müssen sie zusätzlich zu den Anforderungen der Klasse S2 einen durchtrittsicheren Unterbau und eine profilierte Laufsohle haben.
Wer welchen Schuh in welcher Umgebung tragen muss, legt der Betrieb selbst fest. Das hängt immer davon ab, wie der konkrete Arbeitsplatz beschaffen ist. Die Mindestanforderungen erfüllt der Schuh der Klasse S1, aber bereits beim Umgang mit Flüssigkeiten ist S2 Pflicht. In der Werkstatt greift man häufig auf die Klasse S3 zurück, da sie auch Schutz gegen spitze Gegenstände am Boden bietet. Viele Hersteller haben inzwischen auch Schuhe mit Kunststoff- anstatt Stahlkappen im Sortiment. Insgesamt bieten jedoch Stahlkappen nach wie vor den höheren Schutz.
Niemals ohne Sicherheitsschuhe
Eins ist klar. Ohne Sicherheitsschuhe geht in der Werkstatt gar nichts. Dass dadurch Verletzungen wirksam vermieden werden, leuchtet eigentlich jedem ein. Partslife berät Werkstätten dabei, wer welche Sicherheitsschuhe in der Werkstatt braucht und erklärt auch andere Feinheiten der Gefährdungsbeurteilung. Mehr dazu gibt es unter Partslife Arbeitsschutz
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