Kiel/Hamburg – „Werkstätten verbrauchen unnötig Personalressourcen bei der Regulierung von Unfällen“, sagt der Fachanwalt für Verkehrsrecht Mirko Hahn von der Kanzlei SHB Rechtsanwälte.

Des Weiteren kann nur mit einem spezialisierten Fachanwalt der aktuellen Kürzungswelle der Versicherer entgegen gewirkt werden. „Immer mehr Werkstätten leiden unter den Kürzungen der Versicherer durch sogenannte Prüfunternehmen wie carexpert. Die meisten sehen sich dem Treiben der Versicherungen ohnmächtig gegenüber.“ Es fehlt an dem notwendigen Knowhow, d.h. der aktuellen Rechtsprechung und der Zeit. „Dabei ist vielen nicht klar, dass deren Kunde als Unschuldiger an einem Unfall einen Anspruch auf einen Anwalt hat und dieser dann sogar komplett von der Versicherung bezahlt wird; somit für den Kunden kostenlos ist“, sagt Rechtsanwalt Hahn. Nutznießer ist dann im Endeffekt auch die Werkstatt, die Ihre Reparaturkosten und Mietwagenkosten komplett erstattet bekommt.

Die Anzahl der Kürzungen durch die Versicherer hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Zunächst hatte man sich auf die Kürzung der fiktiven Reparaturkosten beschränkt, d.h. Kürzung des Betrages, den der Kunde ohne Reparaturrechnung exklusive der Mehrwertsteuer einfordern kann. Dort wurde meist auf eine günstigere Werkstatt verwiesen und die Verbringungskosten und UPE-Aufschläge gekürzt. Nunmehr sind die Werkstätten jedoch direkt betroffen, da es vermehrt zu Kürzungen der Reparaturkostenrechnung nach erfolgter Reparatur kommt.

„Da die Werkstätten den Geschädigten natürlich nicht zur Kasse bitten möchten, um ihn nicht als Kunden zu verlieren, nehmen diese die Kürzungen hin und verzichten so auf Geld, das ihnen zweifelsfrei zusteht“, sagt Rechtsanwalt Hahn.

Nach Angaben des Fachanwaltes für Verkehrsrecht kann durch die Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Kanzlei diesen Kürzungen erfolgreich entgegen gewirkt werden. Unter Angabe der aktuellen Rechtsprechung und dem rechtsanwaltlichen Druck korrigieren die Versicherung danach in der Regel ihre Abrechnungen zugunsten der Werkstatt. Zusätzlich hat der Kunde mit dem Anwalt einen kompetenten Ansprechpartner, was die Werkstatt erheblich entlastet.

Der Dezernatsleiter der Kanzlei SHB Rechtsanwälte gibt zudem an: „Wir halten ein eigenes Schadensmanagement-System für Unfallabwicklung von Werkstattkunden vor. So können die KfZ-Meister z.B. Schadenmeldungen online direkt an die Kanzlei senden oder die zuständigen Sachbearbeiter der Werkstatt jederzeit Einblick in den aktuellen Stand der Schadensregulierung nehmen.“

Kanzleiprofil SHB PartG mbB

Die Kanzlei SHB Rechtsanwälte mit Sitz in Kiel, Hamburg und Schleswig vertritt im Verkehrsrecht bundesweit Unfallgeschädigte, Werkstätten und deren Kunden bei der Unfallregulierung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung mit einem eigenen Schadensmanagement-System. So kann unter Leitung des Fachanwaltes für Verkehrsrecht Mirko Hahn gewährleistet werden, dass die Unfallregulierung schnell und effizient durchgeführt wird und Kürzungen durch die Versicherer mit dem notwendigen Nachdruck und Fachwissen entgegen gewirkt werden können. Darüber hinaus werden selbstverständlich auch alle weiteren Bereiche des Verkehrsrechts durch die anwaltliche Tätigkeit abgedeckt.

Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht – Kanzlei SHB

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